Die Berufsausübung eines Tierheilpraktikers ist in Deutschland durch eine Vielzahl von Rechtsvorschriften geregelt; hierzu gehören insbesondere arzneimittelrechtliche, tierseuchenrechtliche, tierschutzrechtliche und betäubungsmittelrechtliche Vorschriften. Die in diesen gesetzlichen Regelungen genannten, ausschließlich dem Tierarzt vorbehaltenen Tätigkeiten, darf der Tierheilpraktiker nicht ausüben.